25.01.2025
- 25. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Guten Morgen,
in diesem Monat haben wir in Bacharach seit längerer Zeit einmal wieder einen Wintereinbruch mit Schnee und Eis erlebt. Was einerseits eine schöne Gelegenheit zum Skifahren, Rodeln, Schneemannbauen oder einer Winterwanderung bietet, ist für den Strassenverkehr und die nötigen Gänge innerhalb der Stadt und Stadtteile eine Herausforderung. In diesem Zusammenhang kommen häufig Fragen und Bitten zum sogenannten Winterdienst auf. Ich möchte heute versuchen, einige Aspekte hierzu zu klären.
Generell unterscheiden wir beim Winterdienst - also Räum- und Streupflichten - zwischen solchen für den Fahrverkehr und solchen für Fußgänger:innen. Zum Fahrverkehr: Alle sogenannten klassifizierten Straßen, also Bundes-, Landes- und Kreisstrassen werden außerorts und innerorts vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) betreut. Die verbleibenden Gemeindestrassen innerorts liegen in Kombination mit deren Gehbereichen in der Verantwortung der Anlieger. Sofern zumutbar sind also die Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen der Grundstücke/Gebäude aufgefordert, diese Bereiche zu räumen bzw. zu streuen. Natürlich kann hier nicht das gleiche Ergebnis wie auf den vom LBM geräumten Straßen erwartet werden - wie gesagt, im Rahmen des Zumutbaren. Zu den Gehwegbereichen: Wie schon erwähnt, sind hier die Anlieger:innen in der Pflicht, und zwar in einem Zeitraum von 7 Uhr bis 20 Uhr, bei entsprechender Wetterlage, die Gehwege vor ihren Grundstücken freizuhalten - hierzu zählen auch unbebaute Grundstücke.
All dies ist in der entsprechenden Satzung der Stadt Bacharach geregelt, welche sich mit der Reinigung der Straßen und Gehwege befasst. Das Team des Bauhofs der Stadt nimmt natürlich auch Räumungspflichten wahr, für die städtischen Liegenschaften sowie wichtige öffentliche Fußwege und Bereiche. Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass Spazierwege und Wanderwege nicht regelmäßig geräumt bzw. gestreut werden - diese sollten aufgrund der Wetterlage und der fehlenden Wichtigkeit für den täglichen Bedarf gemieden werden.
Sicherlich können wir mit all diesen Regelungen nicht völlig die Gefahren von Schnee und Eis ausschließen, sondern diese nur verringern. Letztlich ist jede:r Einzelne aufgefordert, abzuwägen, welche Fahrten oder Gänge wirklich nötig sind, und diese mit größter Vorsicht zu machen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte einfach an uns in der Stadtverwaltung.
Ich wünsche allen einen schönen Sonntag!
Dieter Kemmer
